Informationen zum Corona Virus
AHA-L Regel
ABSTAND - HYGIENE - ALLTAGSMASKE - LÜFTEN
Sehr geehrte Eltern,
durch die Pandemie-Situation hat sich unser Schulalltag stark verändert. Viele vorher ganz normale Abläufe funktionieren nun nicht. Die Situation ist ständig neu zu bewerten und veränderbar.
Wir informieren Sie regelmäßig über unser Tool "Elternnachricht" über Veränderungen.
Für Fragen haben wir stets ein offenes Ohr für Sie und den uns anvertrauten Kindern.
Falls Ihr Kind positiv auf das Corona Virus getestet wurde, setzen Sie sich bitte mit dem Gesundheitsamt und mit uns in Verbindung.
Falls Ihr Kind während der Testung in der Schule ein positives Ergebnis hat, muss der Schulbesuch sofort unterbrochen werden.
Seit den Osterferien sind alle Regeln & Testungen aufgehoben
Wir bitten Sie Ihr krankes Kind zu Hause zu lassen.
Es ist nach wie vor nach eigenem Ermessen erlaubt, eine Maske zu tragen. Wir erinnern die Kinder regelmäßig an das Hände waschen und lüften die Klassenräume.
Falls Ihr Kind an Corona erkrankt, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
3 G Regel für den Zugang zum Schulhaus
Seit dem 25.11.21 gilt für den Zugang zu unserem Schulhaus die 3G Regel. Allen der Schule zugehörigen Personen (Lehrkräfte, Hausmeister, Schulsozialarbeiter und weitere Mitarbeiter) ist es gestattet den Status abzufragen. Bitte halten Sie die nötigen Dokumente mit einem Ausweis bereit.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Lolli-Tests & zusätzlich montags Nasentests für alle an der Schule
Seit dem 27.09.2021 finden in allen Klassen Lolli-Tests statt. Alle Kinder nehmen zweimal pro Woche am Test teil:
Montag & Mittwoch (3./4. Klassen)
Dienstag & Donnerstag (1./2. Klassen)
Ab 10.01.2022 Testpflicht für genesene und vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler
Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.
Immer wieder gab es seitens der Eltern Fragen bezüglich der Einwilligungserklärung zum Thema "Weitergabe von anonymisierten Daten zu Forschungszwecken". Das Kultusministerium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Informationen für Sie hier zusammengestellt: www.km-bayern.de/pooltests#FAQ
Falls Ihr Kind nicht am schulischen Test teilnehmen darf, müssen Sie einen medizinischen Antigenschnell-Test (3x pro Woche) oder PCR Test (2x pro Woche) von außerhalb mitbringen. Selbsttests für zu Hause sind nicht zulässig!
Bitte beachten Sie auch die Richtlinien zum "Umgang mit Erkältungssymptomen". Es gelten immer die aktuellsten Richtlinien des Rahmenhygieneplans.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Beratungsangebote
Frau Bollow
09171 -9741 14
Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Wichtige Dokumente & Links finden Sie hier:
Landratsamt Roth - Schwabach (Gesundheitsamt)
Dashboard RKI (Robert-Koch-Institut)